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Durch Absendung des Online-Formulars fallen für Sie keine Kosten an. Wenn Sie uns aber später mandatieren, fallen dafür Kosten an.

Sie wollen selbstverständlich wissen, welche Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens anfallen.

Die Höhe der Kosten unserer Tätgkeit hängt von den Umständen (Eilbedürftigkeit, Aufwand, Schwierigkeit, Anzahl der Gläubiger etc.) des jeweiligen Einzelfalls ab. Daher können ohne Vorliegen weiterer Informationen keine genaueren Angaben gemacht werden.

Sofern Sie aber das Formular ausfüllen und an unsere Kanzlei senden, erhalten Sie genauere Informationen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben über die in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Hinweis: Ihre Kosten können Sie reduzieren, indem Sie in der Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts vorsprechen und dort einen Berechtigungsschein für Verbraucherinsolvenz beantragen.

TIPP: Wenn Sie von einem unserer Geschäftspartner geschickt werden, teilen Sie dies bitte mit, damit Sie von etwaigen Sonderkonditionen profitieren.



 
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