Der Ablauf - In fünf Schritten zur Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung - Schuldenproblem lösen | Jetzt ! Anwalt hilft Ihnen bei Privatinsolvenz |Verbraucherinsolvenz

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Der Ablauf - In fünf Schritten zur Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung

1. Schritt
Sie senden das Online-Formular ab
  • Für Sie kostenlos und unverbindlich

  • Sie gehen damit noch keine Verpflichtung ein

  • Ihre Angaben sind jederzeit ergänzbar

  • Ihre Daten werden nach einem Monat vernichtet

 
2. Schritt
Sie erhalten die Mandatsunterlagen (Vollmachten und weitere Informationen)
  • Sie erhalten zeitnah die Mandatsunterlagen

  • Sie werden über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert

  • Bei Verfahrenshindernissen werden Ihnen Alternativen vorgeschlagen                                                                                                                                      


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                              

 
3. Schritt
Sie senden uns die Vollmachten zurück und beauftragen uns
  • Sie beauftragen uns       

  • (Hinweis auf Widerrufsrecht)

  • Sie erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung
  • Rückfragen sind jederzeit per E-Mail, Fax oder Telefon möglich
  • Keine Kanzleitermine erforderlich
  • Sie sparen Zeit
  • Diskrete anwaltliche Tätigkeit
 
4. Schritt
Wir führen Ihr außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren durch
  • Wir führen das Mandat durch

  • Wir werden für Sie tätig

  • Sie werden auf dem laufenden gehalten

 
5. Schritt
Sie stellen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Ihr Insolvenzverfahren wird eröffnet

  • Ihr Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wird eingesetzt

 
 
 
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